Notwendige Nachbesserung beim Klimaschutz:
NABU fordert Verzicht auf vierstreifigen Ausbau der E233
Emsland / Cloppenburg. Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Klimaschutz fordert der Naturschutzbund (NABU) den Verzicht auf den vierstreifigen Ausbau der E233.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der letzten Woche geurteilt, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift und die Politik bei Klimaschutz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. „In dem Zusammenhang ist es unverantwortlich, dass von den Landkreisen Emsland und Cloppenburg ein Straßenausbau weiter verfolgt wird, der laut den Planungsunterlagen zur Steigerung der Verkehrs um 100.000 Fahrzeugkilometer pro Tag führen wird,“ beklagt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim. Der Mehrverkehr entstünde insbesondere durch die wegfallenden Auf- und Überfahrten und die dadurch erforderlichen Umwege, erklärt die Landschaftsarchitektin. Besonders da beide Landkreise immer wieder erklärten, sich dem Klimaschutz verpflichtet zu fühlen, sei es nun einmal an der Zeit, diesen Klimaschutz auch im Rahmen des Straßenbaus zu leben. Dementsprechend müsse auf den vierstreifigen Ausbau zugunsten des Baus von einseitigen Überholstreifen verzichtet werden, fordert der NABU.
Für Rückfragen:
Katja Hübner, zuständige Sachbearbeiterin für Bauvorhaben bei der NABU-Regionalgeschäftsstelle Emsland / Grafschaft Bentheim, Tel.: 0 59 31 / 40 99 630